Aufgefallen
Aufgefallen. Links zum heutigen Tag
- iPhone statt Feature-Phone – Die Spaltung des Handy-Geschäfts ist komplett: Während die Smartphones boomen, sinkt der Absatz einfacher Mobiltelefone.
- Baden-Württemberg: Das Leben geht weiter – Seit genau einem Jahr regiert Winfried Kretschmann in Stuttgart – als eine Art Bürgerpräsident. „Teufel light“ hat die Opposition ihn jüngst genannt, und das ist gar nicht so falsch. Für ein zukünftiges Modell Schwarz-Grün steht er aber nicht, auch wenn mancher das gerne hätte.
- Roman Herzog: 5-Prozent-Hürde nach oben setzen – Vor den Wahlen in NRW warnt der frühere Bundespräsident vor der Gefährdung der parlamentarischen Demokratie durch kleinere Parteien
- Abstieg in Dortmund – Arbeitslosigkeit, Armut, Drogen und Gewalt: Die Dortmunder Nordstadt hat alle Probleme, die ein Viertel auch nur haben kann. Mitten in der Stadt, die als „Herzkammer der Sozialdemokratie“ gilt, bekommt die SPD die sozialen Schwierigkeiten nicht in den Griff.
- @sigmargabriel: Schwindel oder nur PR? – Den Bedarf an Authentizität scheint es dennoch nicht zu stillen. Denn das Misstrauen der so genannten Netzgemeinde gegenüber allen offiziösen Verlautbarungen in den „sozialen Medien“ ist ungemein hoch.
Widersprüchlich
Aus der Reihe: Ich widerspreche mir im selben Satz:
Stefan Müller, erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, sagte der “Leipziger Volkszeitung” (Montag-Ausgabe): “Das Ergebnis in NRW ist eine landespolitische Aussage und hat keine Auswirkungen auf die Politik im Bund. Frau Kraft hat eindrucksvoll gewonnen und sich somit als Kanzlerkandidaten der SPD empfohlen.”
Mehrbedarf
Wir streiten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger über einen Mehrbedarf und den Zeitpunkt, ab wann er berechnet wird. Das Ansinnen der Mandantschaft wird zurückgewiesen und es erfolgt ein Hinweis auf die Sozialhilferichtlinen:
Der Beginn des Mehrbedarfes für Schwangere nach § 30 Abs. 2 ist wie folgt zu berechnen: voraussichtliches Entbindungsdatum abzüglich 28 Wochen. …
Beim Leistungsempfänger handelt es sich hier um einen 63jährigen Mann.
Vor der Zeit
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Mandant wurde angehalten und mußte zum Atemalkoholtest an einen “Evidential 7110″. Ausweislich des Protokolls wurde das Geräut vorschriftsmäßig geeicht und zwar im Februar 2012.
Die Testung erfolgte indes im Januar 2012.



